Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Fotomodel (nachfolgend „Model"), der Modelfabrik sowie dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
Die Modelfabrik vermittelt Models an Kunden für Foto-, Film-, Laufsteg-, Event- und sonstige Werbeproduktionen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Modelfabrik.
§2 Vermittlung und Provision
(1) Die Modelfabrik vermittelt Models im Namen und im Auftrag der Models an Kunden. Vertragspartner hinsichtlich der Leistung des Models ist grundsätzlich das Model selbst.
(2) Der Kunde zahlt für die Vermittlung eine Agenturprovision in Höhe von 20 % des vereinbarten Modelhonorars bzw. eines vereinbarten Ausfallhonorars zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Die Provision wird auch fällig bei:
- Verlängerungen
- Folgebuchungen
- nachträglicher Nutzung
- nachträglicher Erweiterung von Nutzungsrechten
(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Direktbuchungen unter Umgehung der Modelfabrik vorzunehmen, solange das Model durch die Modelfabrik vertreten wird. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des üblichen Modelhonorars zzgl. Provision fällig.
§3 Buchungen
(1) Festbuchung
Festbuchungen sind verbindlich. Die Modelfabrik bestätigt diese auf Wunsch schriftlich unter Angabe der wesentlichen Buchungsdetails.
(2) Optionen
Optionen sind zeitlich befristete Reservierungen. Sie verfallen automatisch, wenn sie nicht spätestens einen Arbeitstag (18:00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb eines Arbeitstages nach Aufforderung durch die Modelfabrik in eine Festbuchung umgewandelt werden. Optionen werden nach Eingangsdatum vergeben.
(3) Wetterbuchungen
Wetterbuchungen gelten nur bei ausdrücklich vereinbarter wetterabhängiger Produktion. Ist die Wetterlage ungeeignet oder unklar, kann der Kunde die Buchung bis spätestens eine Stunde vor Arbeitsbeginn absagen. In diesem Fall wird ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Honorars berechnet.
§4 Stornierung / Rücktritt
(1) Ein Rücktritt von einer Festbuchung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:
- höhere Gewalt
- Krankheit
- unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung unmöglich machen
(2) Bei Stornierungen ohne wichtigen Grund gelten folgende Ausfallhonorare:
- bis 48 Stunden vor Arbeitsbeginn → 50 % des Honorars
- weniger als 48 Stunden → 100 % des Honorars
(3) Bereits entstandene Reise- oder Vorbereitungskosten sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.
(4) Sagt ein Model eine bestätigte Buchung ab, bemüht sich die Modelfabrik nach Kräften um gleichwertigen Ersatz.
§5 Arbeitszeit
Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Arbeitszeiten:
Foto-Produktionen
- Tagesbuchung: 8 Stunden
- Halbtagesbuchung: 4 Stunden
Filmproduktionen
- Tagesbuchung: 10 Stunden
- Halbtagesbuchung: 5 Stunden
Make-up, Styling und Vorbereitung zählen zur Arbeitszeit.
Überstunden werden mit 15 % des Tageshonorars pro angefangener Stunde berechnet.
§6 Modelhonorar
Das Honorar setzt sich zusammen aus:
- der Vergütung des Models
- der Agenturprovision
- der Vergütung für Nutzungsrechte
- gesetzlicher Mehrwertsteuer
Das vereinbarte Honorar bezieht sich grundsätzlich auf Mode- und Lifestyle-Produktionen. Bei folgenden Produktionen können Zuschläge erhoben werden:
- Unterwäsche / Dessous
- Beauty / Kosmetik
- Akt
- Werbung für Konsumgüter
- Werbefilm
Die Höhe des Zuschlags wird individuell vereinbart.
§7 Reise- und Nebenkosten
Der Kunde übernimmt alle notwendigen Kosten für:
- An- und Abreise
- Unterkunft
- Transfers
- Verpflegung
sofern diese im Zusammenhang mit der Produktion entstehen. Reisetage können mit ½ Tageshonorar berechnet werden.
§8 Zahlung
Das Honorar wird mit Durchführung des Auftrags fällig.
Rechnungen der Modelfabrik sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Alle Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars, der Provision und aller Kosten auf den Kunden über.
§9 Haftung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Probleme oder Leistungsstörungen unverzüglich der Modelfabrik mitzuteilen.
(2) Die Modelfabrik haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(3) Die Haftung von Model und Modelagentur ist auf das Zweifache des vereinbarten Gesamthonorars begrenzt.
§10 Nutzungsrechte
Sofern nicht anders vereinbart erhält der Kunde ein einjähriges Nutzungsrecht:
- für das vereinbarte Produkt
- für den vereinbarten Zweck
- im vereinbarten geografischen Gebiet
Eine Nutzung für:
- Social Media
- Internet
- Out-of-Home
- Verpackungen
- TV / Video
bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Jegliche Nutzung der Aufnahmen ist erst nach vollständiger Bezahlung erlaubt.
§11 Sonstige Bestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz der Modelfabrik.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
§12 Social-Media-Nutzung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst das vereinbarte Nutzungsrecht keine Nutzung der Aufnahmen für bezahlte Social-Media-Werbung (Paid Ads).
Eine Nutzung für:
- Instagram Ads
- TikTok Ads
- Facebook Ads
- YouTube Ads
- LinkedIn Ads
- sonstige bezahlte digitale Kampagnen
bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
Organische Social-Media-Posts (nicht bezahlte Beiträge) gelten als separate Nutzungsform und müssen ebenfalls vereinbart werden.
§13 Digitale Weiterverwertung / Content Recycling
Eine Weiterverwendung der entstandenen Bild- oder Videoaufnahmen für:
- neue Kampagnen
- andere Produkte
- andere Marken
- andere Unternehmen innerhalb eines Konzerns
- andere Länder
ist nur nach erneuter Zustimmung der Modelfabrik sowie entsprechender Nachvergütung zulässig.
§14 KI-Nutzung / AI-Training
Die Nutzung der Bild-, Video- oder Tonaufnahmen für folgende Zwecke ist grundsätzlich untersagt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart:
- Training von künstlicher Intelligenz
- Erstellung synthetischer Bilder
- Deepfakes
- generative KI-Systeme
- digitale Avatare oder virtuelle Zwillinge des Models
Jede Nutzung zu diesen Zwecken bedarf einer gesonderten Lizenzvereinbarung.
§15 Influencer- und Creator-Nutzung
Sollte das Model im Rahmen einer Produktion Inhalte auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen veröffentlichen, gilt dies als gesonderte Influencer-Leistung.
Diese ist nicht automatisch im Modelhonorar enthalten und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§16 Direktkontakt und Umgehungsschutz
Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit sowie bis zu 24 Monate nach der letzten Buchung keine Models der Modelfabrik direkt zu buchen oder zu engagieren.
Alle Buchungen haben ausschließlich über die Modelfabrik zu erfolgen.
Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von dem dreifachen des üblichen Modelhonorars zuzüglich Agenturprovision fällig.
§17 Behind-the-Scenes-Material
Fotos oder Videos, die während der Produktion entstehen (z. B. Making-of-Material), dürfen nur mit Zustimmung der Modelfabrik und des Models veröffentlicht werden.
§18 Namensnennung und Persönlichkeitsrechte
Der Name des Models darf nur verwendet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Persönlichkeitsrechte des Models bleiben unberührt.